Impressum

Inhaltlich verantwortlich für diese Webseite ist:


LED Werbung München
Inhaber: Bernhard Ludwig Edenhofer
Eck 104
84137 Vilsbiburg
Deutschland

Tel 089 / 416 117 14
Fax 089 / 248 897 95
Handy 0152 / 277 689 09

email: info(a)led-werbung-muenchen.de

web: www.led-werbung-muenchen.de

Ust-ID-Nr. DE273025294

St.Nr. 115 / 213 / 40535

Kammerzugehörigkeit: Industrie- und Handwerkskammer München, IHK München & Oberbayern – Mitgliedsnummer: 01663775

Bei Anfragen zu unseren Unternehmen und Produktangeboten benutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Konzeption, Layout & Umsetzung

Edenhofer Group

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeines:

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu nachfolgenden Geschäftsbedingen ausgeführt: Die nachfolgenden Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen, durch Erteilung des Auftrags in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung Ihres Auftrags bei uns eingeht. In Auftrag gegebene Entwürfe, Skizzen, Layouts, Fotomontagen, ect. Sind kostenpflichtig, werden mit den üblichen Stundensätzen berechnet und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Reproduktionsrechte unser Eigentum. Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Besteller erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungs- und –vertretungskosten zu erstatten.

Gewährleistung:

Für verwendete Materialien können von uns keinerlei Garantieerklärungen abgegeben werden. Wir verweisen auf die Einsatz- und Haltbarkeitsangaben der Hersteller. Für unsere Dienstleistungen sowie korrekte Anwendung der jeweiligen Materialien gemäß der Herstellerangaben in den jeweiligen Einsatzbereichen übernehmen wie die Gewährleistung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

Haftung:

Alle uns eingereichten Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderung bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Bei Fahrzeugen und Schienenfahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug bzw. Schienenfahrzeug gehörende Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden. Bei Fahrzeugannahme werden etwaige, sichtbare Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Annerkenntnis dieses Annahmeprotokolls, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug.

Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch dritte angebracht wurden. Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden entstehen, haften wir im Rahmen der üblichen Haftbedingungen. Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir generell keinerlei Haftung übernehmen (z.B. nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, ect.). Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschichtungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich generell auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen. Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller, und werden von uns weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedienungen, weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Liefertermine:
Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Rücktritt von der Bestellung oder Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

Zahlung:
Unsere Rechnungen werden nach den am Tage des Auftragseingangs gültigen Preislisten erstellt. Sie erhalten Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt. Da es sich bei unserer Arbeit um Dienstleistungen und vorfinanziertes Material handelt, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zahlbar! Bei neuen Geschäftsverbindungen können 50 % des Auftragswertes oder Vorrauszahlung verlangt werden bevor der Auftrag ausgeführt wird. Die gelieferte Ware bleibt einschließlich etwaiger Verpackungsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Besteller und seinem eventuellen Auftraggeber nicht berührt. Alle eingehenden Zahlungen werden zuerst auf frühre Lieferungen/Dienstleistungen verrechnet, sofern aus diesen Rechnungsbeträge offen stehen. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels sind wir nach einmaliger Zahlungserinnerung berechtigt, Zinsen, Mahnkosten, Inkassokosten und andere erforderliche Einzugsspesen zu verlangen / in Rechnung zu stellen, die der Besteller / Auftraggeber in voller Höhe zu tragen hat. Für Schecks erfolgt Gutschrift erst nach Einlösung/Valutierung auf unserem Konto.

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